Wenn Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, ohne vorher abzusagen, kann eine No-Show-Strafgebühr erhoben werden.
Gebührenhöhe
35 % der Kosten eines Einmonatsabonnements, die von Ihrer nächsten Abrechnungsgebühr abgezogen werden.
Ausnahmen
- Echte Notfälle werden von Fall zu Fall geprüft
Um die Gebühr anzufechten
Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular und erklären Sie Ihre Situation. Wenn Sie an der Veranstaltung teilgenommen haben, fügen Sie einen Nachweis bei – zum Beispiel ein Foto, das am Veranstaltungsort aufgenommen wurde, eine Quittung oder einen anderen Beleg für Ihre Anwesenheit.